Pushpak Mahabharata Buch 13Zurück WeiterNews

Kapitel 24 - Über die Sünde des Brahmanenmordes

Yudhishthira fragte:
Oh königlicher Sohn des Bharata Stammes, mögest du mir auch folgende Frage aufrichtig und ausführlich beantworten. Was sind die Umstände, unter denen eine Person des Brahmanenmordes schuldig wird, ohne wirklich einen Brahmanen getötet zu haben?

Und Bhishma sprach:
Die gleiche Frage, oh Monarch, habe ich einst an Vyasa gestellt. Ich werde dir erzählen, was er darauf antwortete. Höre mir aufmerksam zu! Ich begab mich damals zu Vyasa und sprach:
Du bist, oh großer Asket, der vierte in der Abstammungslinie von Vasishta. Bitte erkläre mir die Umstände, unter denen man des Brahmanenmordes schuldig wird, ohne einen Brahmanen wirklich zu töten.

Oh König, so angesprochen von mir, antwortete der Sohn von Parasara, der in der Tugendlehre wohlerfahren ist, mit den folgenden ausgezeichneten Worten voller Gewißheit:
Du solltest wissen, daß ein Mensch des Brahmanenmordes schuldig wird, der in freigebiger Laune einen rechtschaffenen Brahmanen in sein Haus einlädt, um ihn zu bewirten, sich aber dann weigert und behauptet, daß nichts im Hause sei. Wisse auch, oh Bharata, daß ein Mensch des Brahmanenmordes schuldig wird, der die Mittel des Lebensunterhaltes eines Brahmanen zerstört, der in den Veden mit ihren Zweigen erfahren und von der Anhaftung an weltliche Dinge frei ist. Wisse auch, oh König, daß ein Mensch des Brahmanenmordes schuldig wird, der die durstigen Kühe daran hindert, ihren Durst zu stillen. Du solltest auch denjenigen als des Brahmanenmordes schuldig erkennen, der ohne die heiligen Schriften zu studieren, die vom Lehrer zum Schüler über Generation zu Generation fließen, diese Schriften der großen Rishis verleumdet. Erkenne auch denjenigen als des Brahmanenmordes schuldig, der einem passenden Bräutigam seine Tochter vorenthält, die mit Schönheit und anderen Vorzüglichkeiten gesegnet wurde. Erkenne schließlich auch den dummen und sündhaften Menschen als des Brahmanenmordes schuldig, der Brahmanen mißachtet und verleumdet, der Einsiedeleien, Wälder, Dörfer oder Städte in Brand setzt, oder sogar Blinde, Lahme oder geistig Schwache beraubt.


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